DER TPO NACH DEM 1. SEPTEMBER 2025 – Pflichten und Schutz Ihrer Tätigkeit

Wir haben Meldungen über kürzlich durchgeführte Kontrollen in Ihren Salons erhalten.

Daher möchten wir Sie an einige gesetzliche Verpflichtungen erinnern, damit Sie stets sicher und im Einklang mit den geltenden Vorschriften arbeiten können. Seit dem 1. September 2025 ist die Verordnung (EU) 2025/877 in Kraft, die die Verwendung, den Verkauf und das Inverkehrbringen von kosmetischen Produkten, die TPO (Trimethylbenzoyl-Diphenylphosphinoxid) enthalten, verbietet.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch Kosmetikerinnen und andere Fachkräfte der Branche Teil der Vertriebskette sind und somit denselben Verpflichtungen zur Nichtvermarktung und Entsorgung nicht konformer Produkte ab diesem Datum unterliegen.

Zum Schutz Ihres Unternehmens bitten wir Sie daher, zu überprüfen, dass sich derzeit keine Produkte mit TPO mehr in Ihren Salons befinden, und gegebenenfalls deren ordnungsgemäße Entsorgung gemäß den geltenden Bestimmungen vorzunehmen.

Wir möchten Sie außerdem daran erinnern, dass Lieferanten nicht verpflichtet sind, Produkte mit TPO zurückzunehmen, wie dies in der genannten Verordnung (EU) 2025/877 eindeutig festgelegt ist.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.